Von der Berufsbildungsreife bis zum MSA und zum Abitur

An der Integrierten Sekundarschule (ISS) wird jede und jeder Einzelne nach besten Kräften individuell gefördert. Ein Sitzenbleiben gibt es an der Sekundarschule nicht. Alle Schulabschlüsse, vom berufsorientierenden Abschluss bis zum Abitur, können an der Johanna-Eck-Schule erreicht werden.

Seit dem Schuljahr 2026/27 hat die Johanna-Eck-Schule eine eigene gymnasiale Oberstufe im Verbund mit der Minna-Cauer-Schule. Sie startet aktuell mit der Einführungsphase (11. Klasse) und wächst in den kommenden Jahren auf: Im Schuljahr 2027/28 kommt die Qualifikationsphase (12. Klasse) hinzu, ein Jahr später ist die Oberstufe vollständig aufgewachsen. Die ersten Abiturprüfungen finden um Ostern 2029 statt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann also von der 7. Klasse bis zum Abitur an der Johanna bleiben.

Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg hat am 19.01.2022 beschlossen (Drucksache 0050/XXI), an der Johanna-Eck-Schule eine Gemeinschaftsschule zu entwickeln und dafür den Grundschulbereich zügig zu planen. Eine Gemeinschaftsschule führt Kinder in der Regel von Klasse 1 bis zum Abitur gemeinsam an einer Schule – sie würden dann vom 6. bis zum 19. Lebensjahr Teil unserer Schulfamilie sein. Unterstützt von Schulaufsicht und Schulamt arbeiten wir an diesem Ziel; die ersten Schritte sind mit der Oberstufe bereits gemacht: Beschluss des Bezirksamts.

Abschlüsse an der Johanna-Eck-Schule

  • Berufsbildungsreife (BBR): am Ende der 9. Klasse, aber auch noch nach der 10. Klasse möglich.
  • Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) und Mittlerer Schulabschluss (MSA): am Ende der 10. Klasse bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen. Für viele ist das ein Etappenziel auf dem Weg zum Abitur, für andere der Einstieg in die (duale) Berufsausbildung.
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil) und Abitur: direkt in unserer gymnasialen Oberstufe. Der MSA ist, neben einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und einer Mindestzahl von E-Kursen in ausgewählten Fächern, die Voraussetzung für die Berechtigung zum Übergang in unsere gymnasiale Oberstufe.
  • Auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ sind Abschlüsse erreichbar: Am Ende der 10. Klasse können sie alternativ den berufsorientierenden Abschluss oder den mit der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss erlangen.

Über die Anforderungen  und Voraussetzungen zur Erlangung der unterschiedlichen Abschlüsse informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf der entsprechenden Themenseite des Webauftritts.

Mehr zu den Abschlüssen an der Johanna-Eck-Schule

Die Berufsbildungsreife ist der erste zu erreichende Abschluss und wird in der 9. Klasse abgelegt. Es gibt Mindestanforderungen bei den Jahrgangsnoten und vergleichende Arbeiten in Deutsch und Mathematik. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, rückt trotzdem in die Klasse 10 auf und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/EBBR-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.

Diese Prüfungsteile gibt es:

  • Deutsch schriftlich
  • Mathematik schriftlich

Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.

Diese Prüfungsteile gibt es:

  • Präsentationsprüfung
  • Englisch Sprechfertigkeit
  • Englisch schriftlich
  • Deutsch schriftlich
  • Mathematik schriftlich

Die Präsentationsprüfung kann in allen Fächern – außer in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch – in Form einer Gruppenprüfung mit bis zu vier Schülerinnen oder Schülern abgelegt werden und dauert für jede*n zu prüfende*n 15 Minuten pro Prüfling. Eine Einzelprüfung ist nur auf begründeten Antrag möglich.

Folgende Grundsätze gelten für die Themenwahl:

  • Das Thema entstammt dem Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I, ist aber keine Wiederholung des Unterrichtsstoffes.
  • Das Thema ist konkret, hat eine eindeutige Fragestellung und wird in verschiedenen Teilaspekten diskutiert. Eine eigene Problemstellung wird bearbeitet und mit Hilfe einer eigenständigen Recherche beantwortet.

Das Thema ist vom Umfang her in der Prüfungszeit vollständig darstellbar. Die Prüfungsgruppe setzt sich dazu einen realistischen Zeitrahmen und grenzt das Thema ein.